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   BVerfG, 21.09.2005 - 2 BvR 890/05   

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https://dejure.org/2005,15494
BVerfG, 21.09.2005 - 2 BvR 890/05 (https://dejure.org/2005,15494)
BVerfG, Entscheidung vom 21.09.2005 - 2 BvR 890/05 (https://dejure.org/2005,15494)
BVerfG, Entscheidung vom 21. September 2005 - 2 BvR 890/05 (https://dejure.org/2005,15494)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verfassungsbeschwerde wegen Krankheit

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93 Abs. 2 S. 1, 3, 6
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Begründung der Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2005 - 2 BvR 890/05
    Zur hinreichend substantiierten Begründung einer Verfassungsbeschwerde müssen die angegriffenen Entscheidungen innerhalb der Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder derart in der Beschwerdeschrift wiedergegeben werden, dass eine Beurteilung ihrer Verfassungsmäßigkeit möglich ist (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ; stRspr).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2005 - 2 BvR 890/05
    Zur hinreichend substantiierten Begründung einer Verfassungsbeschwerde müssen die angegriffenen Entscheidungen innerhalb der Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder derart in der Beschwerdeschrift wiedergegeben werden, dass eine Beurteilung ihrer Verfassungsmäßigkeit möglich ist (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ; stRspr).
  • BGH, 26.02.1996 - II ZB 7/95

    Krankheit eines Rechtsanwalts - Sorgfaltspflichten - Berufspflichten - Notwendige

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2005 - 2 BvR 890/05
    Damit ist nicht dargetan, dass der Bevollmächtigte sich in einer Situation befand, in der es ihm nicht möglich oder ausnahmsweise nicht zumutbar war, Vorkehrungen gegen mögliche aus einer Beeinträchtigung seiner Arbeitsfähigkeit resultierende Fehler und Versäumnisse zu treffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 1997 - BVerwG 8 B 156/97 -, JURIS; BGH, NJW 1996, S. 1540 ; Heusch/Sennekamp, in: Umbach/Clemens/Dollinger, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 2. Aufl. 2005, § 93 Rn. 64 m.w.N.).
  • BVerwG, 31.07.1997 - 8 B 156.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Zurechnung des

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2005 - 2 BvR 890/05
    Damit ist nicht dargetan, dass der Bevollmächtigte sich in einer Situation befand, in der es ihm nicht möglich oder ausnahmsweise nicht zumutbar war, Vorkehrungen gegen mögliche aus einer Beeinträchtigung seiner Arbeitsfähigkeit resultierende Fehler und Versäumnisse zu treffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 1997 - BVerwG 8 B 156/97 -, JURIS; BGH, NJW 1996, S. 1540 ; Heusch/Sennekamp, in: Umbach/Clemens/Dollinger, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 2. Aufl. 2005, § 93 Rn. 64 m.w.N.).
  • LSG Bayern, 02.08.2016 - L 15 SF 206/16

    Vergesslichkeit und seit langem psychische Erkrankung sind kein

    Wird eine Erkrankung als Wiedereinsetzungsgrund vorgetragen, ist daher im Rahmen des Wiedereinsetzungsantrags vom Antragsteller glaubhaft zu machen, dass er sich in einer Situation befunden hat, in der es ihm nicht möglich oder ausnahmsweise nicht zumutbar gewesen ist, Vorkehrungen gegen mögliche aus einer krankheitsbedingten Beeinträchtigung seiner Handlungsfähigkeit resultierende Fehler und Versäumnisse zu treffen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.09.2005, Az.: 2 BvR 890/05; BVerwG, Beschluss vom 31.07.1997, Az.: 8 B 156/97).
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